Herzlich Willkommen!

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich in Leipzig für Sie tätig. Ich verteidige Sie in Strafverfahren (Verkehrsstrafrecht, allgemeines Strafrecht) und Bußgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeiten, allgemeine Ordnungswidrigkeiten).

Sollten Sie eine Vorladung zur Polizei, eine Anhörung im Bußgeldverfahren, eine Anklageschrift, einen Strafbefehl oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben zögern Sie nicht, umgehend Kontakt mit mir aufzunehmen. Oft kann eine frühzeitige sachgerechte Verteidigung zu einem günstigen Ausgang des Verfahrens führen. Beim Strafbefehl und Bußgeldbescheid ist zudem die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung zu beachten.

Als erfahrener  Strafverteidiger vertrete ich Sie über die Grenzen Leipzigs hinaus bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und vor dem Bundesgerichtshof.

Sofern Sie Opfer einer Straftat geworden sind, unterstütze und vertrete ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche im Rahmen der Nebenklage oder im Zivilverfahren.

Ebenso vertrete ich Sie bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten), in Fahrerlaubnisangelegenheiten (Fahrerlaubnisentzug, MPU, Punkte im Fahreignungsregister Flensburg), sowie in Verfahren vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage) und dem Familiengericht (Scheidung).

Update Oktober 2022: (Kein) Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass bei der Benutzung von sog. „Elektrokleinstfahrzeugen“ – E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Bei Kraftfahrzeugführern ist bei einer strafrechtlichen Veurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr in der Regel auch die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu verhängen. Dieses Schicksal teilten auch Betroffene, die sich zu stark alkoholisiert auf E-Scootern fortbewegten. Das Landgericht Leipzig hat nun in einer bemerkenswerten Entscheidung deutlich gemacht, dass bei der Fahrt mit einem E-Scooter eine Ausnahme von der Regel des Fahrerlaubnisentzugs gemacht werden kann. Der Betroffene behielt seine Fahrerlaubnis. Durch sachgerechte Verteidigung kann hier ein Fahrerlaubnisentzug vermieden werden. Gern berate ich Sie hierzu.