Die Gebühren für meine Tätigkeit richten sich nach den Regelungen des Rechtsanwältsvergütungsgesetzes (RVG). Davon abweichend können Honorarvereinbarungen über Pauschalen bzw. Stundensätze geschlossen werden. Die zu erwartenden Kosten und ob der Abschluss einer Honorarvereinbarung angezeigt ist, bespreche ich gern mit Ihnen im Rahmen des Erstgespräches.

In Schadensersatzstreitigkeiten, Kündigungsstreitigkeiten, Fahrerlaubnisangelegenheiten, Bußgeldsachen und Strafsachen (sofern es sich um den Vorwurf einer fahrlässigen Tatbegehung handelt) übernimmt in den meisten Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten.

Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen übernimmt in der Regel die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Rechtsanwaltsgebühren – so dass in diesen Fällen für Sie keinerlei Kosten entstehen.

Grundsätzlich empfehle ich den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Verkehrsrechts.