Tätigkeitsschwerpunkte
- Strafrecht – Strafverteidigung, Opfervertretung
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsrecht (Verkehrsunfälle, Fahrerlaubnisangelegenheiten, Bußgeldbescheide)
Interessenschwerpunkte
- Arbeitsrecht
- Familienrecht – Scheidungen
Blitzer-Update: aufgrund der hohen Fehleranfälligkeit bei Geschwindigkeitsmessungen hat der Hersteller des Messgerätes Leivtec XV3 die Bußgeldbehörden aufgefordert, zunächst von amtlichen Messungen mit diesem Gerät Abstand zu nehmen. Der Hersteller reagiert damit auf eine Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vom 12.03.2021, welche unzulässige Messwertabweichungen festgestellt hat. Es bestehen daher gute Chancen – auch in bereits laufenden Bußgeldverfahren – die Messungen mit diesem Gerät anzugreifen. Bei dem Leivtec XV3 handelt es sich um ein von den Behörden häufig eingesetztes Messgerät. Gern prüfe ich in Ihrer Bußgeldsache, ob dieses Gerät zum Einsatz gekommen ist und erörtere mit Ihnen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid.
Update Oktober 2022: (Kein) Fahrerlaubnisentzug nach Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter: es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass bei der Benutzung von sog. „Elektrokleinstfahrzeugen“ – E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr dieselben Promillegrenzen wie beim Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Bei Kraftfahrzeugführern ist bei einer strafrechtlichen Veurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr in der Regel auch die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu verhängen. Dieses Schicksal teilten auch Betroffene, die sich zu stark alkoholisiert auf E-Scootern fortbewegten. Das Landgericht Leipzig hat nun in einer bemerkenswerten Entscheidung deutlich gemacht, dass bei der Fahrt mit einem E-Scooter eine Ausnahme von der Regel des Fahrerlaubnisentzugs gemacht werden kann. Der Betroffene behielt seine Fahrerlaubnis. Durch sachgerechte Verteidigung kann hier ein Fahrerlaubnisentzug vermieden werden. Gern berate ich Sie hierzu.